Menschen sind schwerbehindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist und wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt.
Gesundheitliche Folgen einer Behinderung, die als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen bedeutsam sind, werden durch Merkzeichen oder Merkmale im Schwerbehindertenausweis dargestellt
G = erhebliche Gehbehinderung
aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
B = Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
H = Hilflosigkeit
Bl = Blindheit
Gl = Gehörlosigkeit
RF = Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht
Die drei Dimensionen einer Behinderung sind:
Schädigung (impairment)
Funktionsstörung (disability)
Beeinträchtigung (handicap)